16.11.2009, 19:41 Uhr

Das Vorbild in Handschellen

NADA-Chef Schwab (li.) begrüßt den Vorschlag von Sportminister Darabos

Wien - Wer dopt, wandert in den Häfen. Am Montag präsentierten Justizministerin Claudia Bandion-Ortner und Sportminister Norbert Darabos eine Novelle zum Strafrecht, der zufolge Doping als schwerer Betrug gilt. Nichts Neues.

Aber kein Staatsanwalt, Richter, Politiker, Sponsor, Verband oder TV-Zuschauer hat das bisher ernst genommen und entsprechend verfolgt.

Darabos wollte die Kriminalisierung von Sportlern, die des Dopings überführt wurden, eigentlich in das Anti-Doping-Gesetz schreiben. Damit ist er freilich beim einschlägigen Unterausschuss des Parlaments abgeblitzt. Jetzt muss halt das Strafgesetzbuch herhalten.

Weil Spitzensportler "Vorbilder“ sind

Der neue Absatz 1 (a) des § 147 (schwerer Betrug) im Strafgesetzbuch bedroht jeden Spitzensportler, der sich durch Doping einen die Geringfügigkeit überschreitenden Vermögensvorteil verschafft hat.


Laut Bandion-Ortner liegt das ungefähr bei 100 €. Übersteigt das erschlichene Knödel gar 50.000 € (Siegesprämie in vielen Skirennen oder Tennisturnieren), drohen ein bis zehn Jahre Haft.

Warum ausgerechnet Dopingsünder neben Menschen, die sich fälschlich für einen Beamten ausgeben, ins Strafgesetzbuch geschrieben werden? Weil Spitzensportler „Vorbilder“ sind, sagt Bandion-Ortner.

Riecht nach symbolischer Gesetzgebung

Die pädagogische, nationale oder gar touristische Bedeutung von Sportlern qualifiziert sie also für eine Erwähnung im Strafrecht. Und Nahrungsmittelhersteller, Baulöwen, Bankmanager und TV-Moderatoren nicht.

Das riecht nach symbolischer Gesetzgebung. Nach Paragraphen, deren Buchstaben gegen Sportler sprechen, deren Sinn aber ist, die Welle (pseudo)moralischer Entrüstung über Doper zum Surfen zu nutzen.

Was ist mit den Sportlern, die nie einen positiven Dopingtest erlitten, aber die Anwendung verbotener Methoden (Abnahme von Eigenblut bei der Firma Humanplasma) wie Steffi Graf zugegeben haben?

Das Anti-Doping-Gesetz wird ebenfalls verschärft und endlich werden die Bestimmungen der europäischen Anti-Doping-Konvention (WADA-Verbotsliste 2009) und nicht mehr die alten aus 2004 zur Anwendung gebracht.

Die Scharfmacher wollen totale Sauberkeit

Überführte Doper verlieren das Recht auf Bundessportförderung, aber kein Dopingbetrüger musste bisher die ihm gewährte Förderung zurückzahlen. Das Österreichische Olympische Komitee könnte dem Beispiel Großbritanniens folgen und einmal Überführte lebenslang von der Teilnahme an Olympischen Spielen ausschließen.

In Österreich wird das Gegenteil passieren. Noch auf der Verkündigungspressekonferenz ließ Bandion-Ortner durchblicken, dass aus „spezial- und generalpräventiven“ Überlegungen harte Paragraphen wünschenswert seien, aber man würde bei Bedarf wahrscheinlich Entlastendes finden.

Schon jetzt war es oft schwierig bis unmöglich, Bereicherungsvorsatz und Täuschungsabsicht nachzuweisen, was aber für eine Verurteilung wegen schweren Betrugs unumgänglich ist.

Denn die Scharfmacher wollen zwar totale Sauberkeit und dafür gelobt werden. Aber mit dem Bild vom Vorbild in Handschellen wollen sie dann doch nicht in der Zeitung stehen.


Johann Skocek



Quelle: LAOLA1.at